Kontakt
CET Chiemgau ElektroTechnik
Adelholzenerstraße 5
83313 Siegsdorf
Homepage:www.cet-siegsdorf.de
Telefon:08662 7143

Personen vorm Schaltschrank schauen auf ein Tablet
Leistungen

Leistungen, die überzeugen – Qualitätsarbeit von CET Chiemgau ElektroTechnik

Person vorm Schaltschrank die Schalter umlegt
Konfigurator

Holen Sie sich in nur wenigen Klicks Ihr individuelles Angebot ein mit unserem Konfigurator

Mann mit Headset auf dem Kopf, schaut lächelnd in die Kamera
Kontakt

Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns uns hierüber erreichen

Personen am Schaltschrank
Über uns

Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen und machen Sie sich ein Bild von uns

Personen vorm Schaltschrank, die lächelnd in die Kamera schauen
Referenzen

Unsere Referenzen sind ein Zeugnis der guten Qualität unserer Arbeit

CET Chiemgau ElektroTechnik

Leuchtstofflampen-Verbot 2023 - viel Sparpotenzial beim Licht

Schrittweise tritt im Laufe des Jahres 2023 das Leucht­stoff­lampen Verbot in Kraft: Schon seit Februar sind Kompakt­leucht­stoff­lampen ver­boten, im August trifft es T8- und T5-Lampen, im Sep­tember ziehen Halogen-Pins nach. Die Beleuch­tungs­industrie nennt dieses schritt­weise Verkaufs­verbot "Aus­phasung" und bietet alter­native Leucht­mittel an.

Tipps gegen Heuschnupfen

Die RoHS Richtlinie

Die so geannte "Ausphasung", also das schritt­weise Verkaufs­verbot von Leucht­mitteln auf­grund strengerer Richt­linien, wird durch die Ände­rungen der RoHS Richt­linien beschleu­nigt. RoHS steht für „Restric­tion of the use of Hazards Sub­stances“, also die Ein­dämmung von Gefahren­stoffen. Die Ver­wen­dung von Queck­silber in Elektro- oder Elektronik­geräten ist grund­sätzlich verboten, bisher galten aber Aus­nahmen für T5- und T8-Leucht­stoff­lampen, Kompakt­leucht­stoff­lampen und Lampen mit beson­derem Zweck. Diese Aus­nahme­regelungen sind geän­dert worden.

Die Änderungen im Detail

LeuchtmittelTermin
Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät)25.02.2023 RoHS*
Ringförmige Leuchtstofflampen25.02.2023 RoHS*
Lineare Leuchtstofflampen T525.08.2023 RoHS*
Lineare Leuchtstofflampen T825.08.2023 RoHS*
Hochvolt-Halogenlampen (G9)01.09.2023
Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY6, 35)01.09.2023
Weiterhin zulässige Non-LED-Leuchtmittel (z. B. R7s-Halogenlampen , Hochdruckentladungslampen, Speziallampen)Ökodesign-Richtlinie
*Restriction of Hazardous Substances (RoHS) = Beschrän­kung der Ver­wen­dung bestimmter gefähr­licher Stoffe in Elektro- und Elektronik­geräten, gemäß EU-Richt­linie 2011/65/EU

LED-Leuchtmittel als Ersatz

LED-Leuchtmittel haben im Vergleich zu anderen Leucht­mitteln eine sehr hohe Energie­effizienz, im Vergleich zu Leucht­stoff­röhren lassen sich mit LED-Leuchten rund 50 % Energie ein­sparen. LED-Leuchten haben weitere Vorteile: das Licht flackert nicht, die Leuch­ten haben eine lange Lebens­dauer und die Entsor­gung ist un­proble­matisch.

BEG-Förderung

Investieren Sie mit energie­spa­renden LED-Lösungen in die Ener­gie­effi­zienz Ihrer Woh­nung oder Ihres Gebäu­des und neh­men Sie die Bun­des­förderung für effi­ziente Gebäude (BEG) in An­spruch. Unter­neh­men, Privat­personen und Kom­munen können einen Antrag stellen, gefördert werden Maß­nah­men mit einem Mindest­volumen von 2.000 € (brutto) je Projekt, aller­dings ist ledig­lich Innen­beleuchtung förder­fähig.

Schrittweises Lampenverbot, Quelle: Brumberg
Quelle: Brumberg

Mehr zum Thema Beleuchtung

LED-Sparrechner

LED-Sparrechner

Die Umrüstung auf ener­gie­effi­ziente LED-Leucht­mit­tel lohnt sich - rech­nen Sie nach!

Beleuchtung

Beleuchtung

Erst die richtige Beleuch­tung macht aus einer Woh­nung ein ge­müt­liches Zuhause.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Elektro GmbH & Co. KG