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CET Chiemgau ElektroTechnik

För­de­run­gen für Elek­tro­mo­bi­li­tät

Nach dem Aus für der KfW-För­derung für Wall­boxen in Kombi­nation mit Solar­anlage und -speicher gibt es aktuell vier Förder­möglich­keiten, die mit­ein­ander kombi­niert werden können.

Seit dem 03. Juni 2024 können darüber hinaus wieder Anträge für eine Förderung gewerb­licher Schnell­lade­infra­struktur gestellt werden.

Förderung von Elektromobilität
Bildquelle: Mennekes

1. Förderprogramm zur Errichtung gewerb­licher Schnell­lade­infrastruktur

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förder­pro­gramm zur Er­richtung gewerb­licher Schnell­lade­infra­struktur fort und unter­stützt damit Unter­nehmen beim Auf­bau von Schnell­lade­infra­struktur für E-Pkw und E-Lkw. Gefördert werden gewerb­lich genutzte Schnell­lade­punkte sowie der dafür not­wendige Netz­anschluss. Dabei sind folgende Aus­gaben förder­fähig: Investitions­ausgaben für Schnell­lade­infra­struktur und tech­nische Aus­rüstung (z.B. elek­trische Strom­speicher) sowie Aus­gaben für Netz­an­schluss und Installation elek­trischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tief­bau.

Das Bundesministerium hat 150 Millionen Euro zur Ver­fügung gestellt. Anträge können über den Projekt­träger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.

Details zur Förderung:

  • Jedes antragstellende Unter­nehmen kann genau einen Antrag stellen.
  • Alle Anträge von verbundenen Unter­nehmen dürfen einen Gesamt­förder­betrag von 30 Mio. Euro nicht über­schreiten.
  • Die Zuwendung erfolgt als Anteils­finanzierung: Für kleine und mittlere Unter­nehmen ist eine Förder­quote von bis zu 40 % möglich, für Groß­unternehmen eine Förder­quote von bis zu 20 %.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Lade­punkt sind auf einen Höchst­betrag begrenzt, der von der DC-Lade­leistung dieses Lade­punktes ab­hängig ist. Bei einer Lade­leistung am Lade­punkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förder­betrag pro Lade­punkt für kleine und mittlere Unter­nehmen 14.000€, bei Groß­unter­nehmen 7.000€. Bei Lade­punkten mit einer maximalen Lade­leistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unter­nehmen maximal 30.000€ und Groß­unter­nehmen 15.000€.

2. KfW-Kredit – Klimaschutz­offensive für Unternehmen

Mit dem Kredit 293 werden klima­freundliche Akti­vitäten, wie Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen, geför­dert:

  • Herstellung klima­freundlicher Techno­logien
  • Klimafreundliche Produktions­ver­fahren in energie­intensiven Indus­trien
  • Energieversorgung
  • Integrierte Mobilitäts­vorhaben

3. Ersparnis bei der KFZ-Steuer

Wer sich ein Elektro­fahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigent­lichen KFZ-Steuer an.

4. Regionale Förderungen

Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektro­mobilität mit eigenen Pro­dukten. Ein Bei­spiel hierfür ist das Förder­programm „Wirtschafts­nahe Elektro­mobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württem­berg gibt es Unter­stüt­zung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahr­zeuge, Lade­infrastruktur und Beratungs­leistungen förder­fähig. Im Pro­gramm "progres.nrw" werden in NRW Umsetzungs­konzepte für Elektro­mobilität, Lade­infra­struktur, Netz­anschlüsse, Elektro­fahrzeuge oder Lasten­fahrräder geför­dert.

Ein Schwerpunkt des Pro­gramms „progres.nrw – Emissions­arme Mobi­lität“ ist in diesem Jahr der Auf­bau von Lade­infra­struktur an Mehr­familien­häusern. Ab sofort können wieder Förder­anträge für Lade­punkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-West­falen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Ver­fügung, damit die Antriebs­wende Fahrt auf­nimmt.

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