Kontakt
Personen vorm Schaltschrank schauen auf ein Tablet
Leistungen

Leistungen, die überzeugen – Qualitätsarbeit von CET Chiemgau ElektroTechnik

Person vorm Schaltschrank die Schalter umlegt
Konfigurator

Holen Sie sich in nur wenigen Klicks Ihr individuelles Angebot ein mit unserem Konfigurator

Mann mit Headset auf dem Kopf, schaut lächelnd in die Kamera
Kontakt

Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns uns hierüber erreichen

Personen am Schaltschrank
Über uns

Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen und machen Sie sich ein Bild von uns

Personen vorm Schaltschrank, die lächelnd in die Kamera schauen
Referenzen

Unsere Referenzen sind ein Zeugnis der guten Qualität unserer Arbeit

CET Chiemgau ElektroTechnik

För­de­run­gen für Elek­tro­mo­bi­li­tät

Eigentlich wäre die Steuer­befreiung für neue Elektro­autos Anfang 2026 aus­gelaufen. Nun ist sie um fünf Jahre ver­längert worden. Damit profi­tieren auch ab 2026 neu zu­gelassene Elektro­fahr­zeuge von einer bis zu zehn­jährigen Steuer­be­freiung. Die Bundes­regierung will so den Auto­mobil­stand­ort Deutsch­land stärken. Wer die An­schaffung eines Elektro­autos plant, kann von ver­schiedenen För­derungen profi­tieren und diese auch kombinieren.

Mehrere Parkplätze in einer Tiefgarage mit Ladestationen und grüner Markierung für Elektroautos.
Quelle: Mennekes

Betriebliches Mobilitäts­management - Breitenförderung für Organisationen und Unternehmen

Unter dem Förderprogramm „Betriebliches Mobilitäts­manage­ment (BMM)“ der Initiative „mobil gewinnt“ werden stan­dardisierte Mobi­litäts­maß­nahmen in kleinen und mittel­stän­dischen Betrieben unter­stützt. Das Förder­programm „Betrieb­liches Mo­bilitäts­management“ ist Teil einer Initia­tive des Bundes­ministe­riums für Digitales und Ver­kehr (BMDV) und dessen Bundes­amt für Logistik und Mobilität (BALM).

Ziel des Förderprogrammes ist es, mehr Lade­infra­struk­tur dort ent­stehen zu lassen, wo Fahr­zeuge tat­sächlich stehen – am Arbeits­platz. Damit soll der Um­stieg auf E-Mobi­lität im betrieb­lichen All­tag erleich­tert werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unter­nehmen und Orga­nisationen, die Höhe des Zu­schusses richtet sich nach der Größe des jeweili­gen Antrag­stellers. Der maximale Zu­schuss beträgt 60.000 Euro pro Vor­haben.

Details zur Förderung:

  • Errichtung von Lade­punkten für Elektro­fahrzeuge (AC- und DC-Lader) auf Betriebs­park­plätzen oder in Mit­arbeiter­garagen.
  • Installation von Lade­infra­struktur für E-Pedelecs oder E-Roller, z. B. mit wetter­geschützten Stell­plätzen und Zugangs­kontrolle.
  • Beschaffung von Elektro­fahr­zeugen, etwa E-Dienst­wagen, Pool­fahrzeuge oder Liefer­fahrzeuge.
  • Anbindung an Energie­management­systeme oder Last­manage­ment-Soft­ware zur intelli­genten Steue­rung des Lade­betriebs.
  • Fahrradabstellanlagen, (Lasten-)Pedelecs, digi­tale Mobilitäts­platt­formen oder Fahr­gemein­schafts-Apps.


KfW-Kredit – Klimaschutz­offensive für Unternehmen

Mit dem Kredit 293 werden klima­freundliche Akti­vitäten, wie Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen, geför­dert:

  • Herstellung klima­freundlicher Techno­logien
  • Klimafreundliche Produktions­ver­fahren in energie­intensiven Indus­trien
  • Energieversorgung
  • Integrierte Mobilitäts­vorhaben


E-Auto Booster - das Förder­programm mit sozialer Staffelung

Das neue Förderprogramm soll gezielt Haus­halte mit kleinem und mittlerem Ein­kom­men unter­stützen: Die Basis­förderung beträgt 3.000 Euro für rein batterie­elek­trische Fahr­zeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride. Für bis zu zwei Kin­der kann die Basis­för­derung um je 500 Euro er­höht werden, also maxi­mal um 1.000 Euro. Eine Zusatz­prämie er­halten Haus­halte, die we­niger als 80.000 Euro im Jahr zur Ver­fügung haben: plus 1.000 Euro gibt es bei unter 60.000 Euro zu ver­steuern­dem Haus­halts­ein­kommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu ver­steuern­dem Haus­halts­ein­kommen/Jahr.

Darüber hinaus gilt eine Ober­grenze für das jähr­liche Haus­halts­ein­kommen. Es können nur Haus­halte die För­derung er­halten, deren Haus­halts­ein­kom­men unter 80.000 Euro im Jahr liegt. Die Einkommens­grenze ver­schiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maxi­mal 90.000 Euro zu versteuerndem Haus­halts­jahres­einkommen.

Eine Antragsstellung ist vor­aus­sicht­lich ab Mai 2026 mög­lich. Förder­fähig sind Fahr­zeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zu­ge­las­sen wer­den. Die För­derung kann rück­wir­kend be­an­tragt wer­den. Ent­scheidend ist dabei das Datum der Neu­zulassung.


Weitere Fördermöglichkeiten

Ersparnis bei der KFZ-Steuer

Eigentlich wäre die Steuer­befreiung für neue Elektro­autos Anfang 2026 aus­gelaufen. Nun gilt: Wer sein Elektro­auto bis zum 31.12.2030 neu zulässt, muss keine Kfz-Steuer zahlen. Die Steuer­befrei­ung gilt nur nur für reine E-Autos und ist bis Ende 2035 befristet. Für Plug-in-Hybride gilt diese Steuer­befreiung nicht.

Förderung von E-Dienstwagen

Arbeitnehmer u­nd Arbeitnehmerinnen, die ihren Dienst­wagen auch privat nutzen, ver­steuern diesen Vorteil bis­lang pau­schal mit einen Prozent von dessen Brutto-Listen­preis als Steuer auf den daraus resul­tierenden geld­werten Vor­teil. Für reine Elektro­autos gilt ein noch­mals ver­günstigter Steuer­satz von 0,25 %. Der ver­günstigte Steuer­satz gilt für alle E-Autos, die nach dem Brutto­listen­preis höchstens 70.000 € kosten.

Regionale Förderungen

Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektro­mobilität mit eigenen Pro­dukten. Ein Bei­spiel hierfür ist das Förder­programm „Wirtschafts­nahe Elektro­mobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württem­berg gibt es Unter­stüt­zung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahr­zeuge, Lade­infrastruktur und Beratungs­leistungen förder­fähig. Im Pro­gramm "progres.nrw" werden in NRW Umsetzungs­konzepte für Elektro­mobilität, Lade­infra­struktur, Netz­anschlüsse, Elektro­fahrzeuge oder Lasten­fahrräder geför­dert.

Ein Schwerpunkt des Pro­gramms „progres.nrw – Emissions­arme Mobi­lität“ ist in diesem Jahr der Auf­bau von Lade­infra­struktur an Mehr­familien­häusern. Ab sofort können wieder Förder­anträge für Lade­punkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-West­falen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Ver­fügung, damit die Antriebs­wende Fahrt auf­nimmt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Elektro GmbH & Co. KG